AKTUELLES

  1. Hier ist besonders zu beachten, dass Zusammenkünfte ab 11 bis 50 Personen bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen anzuzeigen sind.
  2. Zusammenkünfte ab 51 Personen (nur bei zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen) sind von der Bezirkshauptmannschaft Liezen bescheidmäßig zu bewilligen. Hier ist ein Antrag zu stellen.

 

 Service in der Gemeinde Landl

  • Bei Fragen stehen die Bediensteten der Gemeinde Landl unter 03633/2201 gerne zur Verfügung.

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