AKTUELLES
- Hier ist besonders zu beachten, dass Zusammenkünfte ab 11 bis 50 Personen bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen anzuzeigen sind.
- Zusammenkünfte ab 51 Personen (nur bei zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen) sind von der Bezirkshauptmannschaft Liezen bescheidmäßig zu bewilligen. Hier ist ein Antrag zu stellen.
Service in der Gemeinde Landl
- Bei Fragen stehen die Bediensteten der Gemeinde Landl unter 03633/2201 gerne zur Verfügung.